Karlsruhe (dts) - Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im nächsten Jahr über Klagen zum Kopftuchverbot entscheiden. Derzeit seien zwei Fälle anhängig, sagte die Sprecherin des Karlsruher Gerichts dem "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe). In einem Fall handle es sich um eine Lehrerin, in ...

Kommentare

(3) k125628 · 03. August 2011
@1 & @2 Ihr vergesst eins bei dem Gleichbehandlungsgrundsatz das Christentum ist hier heimisch der ISLAM nicht. Aber ihr öffnet euch jeder Sache nur damit ihr keinen Stress mit irgendwelchen Kulturen bekommt. @2 Das mit dem Religionsunterricht in NRW wird doch ab dem 06.09. diesen Jahres richtig interessant, da müssen alle deutschen Schüler am Islamunterricht teilnehmen aber die Moslems in den Klassen dagegen nicht das findest du bestimmt super und deine Mündigkeit gibts du gerne ab oder wie ?
(2) BranVan · 03. August 2011
Richtig. Entweder alles oder nichts. Kein Kopftuch aber auch kein Kruzifix. Auch kein Kreuzanhänger bei den Lehrern. Ausgenommen sollte der Religionsunterricht sein.
(1) Kelle · 03. August 2011
Damit ist der Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip mehr als offensichtlich. Entweder alles weg, oder alles darf, aber nicht Christ - ja, Moslem - nein. @3: Woran machst Du heimisch fest? Das Jesus wie Mohammed nicht in Deutschland geboren wurde? Und das schöne am Gleichbehandlungsgrundsatz ist, dass es egal ist, wo jemand her kommt!
 
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