
Berlin (dpa) - Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahren lang nicht deutscher Staatsbürger werden können. Das sieht eine Änderung des Gesetzentwurfs zur Einstufung sicherer Herkunftsländer per Verordnung vor, die der Innenausschuss des ...