Berlin, 13.03.2024 (PresseBox) - Schon seit 1. Januar 2023 gilt die neue Agrarreform. Dadurch haben sich nun auch Änderungen bei den Agrarförderungen ergeben: Die Zahlungsansprüche bei der Flächenverpachtung sind weggefallen und müssen nun gewinnmindernd ausgebucht werden. Zahlungsansprüche sind in ...