Interessant finde ich die Aussage zu M-V. Lt.
<link> war das nämlich kein Rüffel, sondern das OLG hat den Kauf für unwirksam erklärt. Seitdem hat man nichts mehr irgendwo in der Presse dazu gelesen (also auch nicht, dass das neu abgeschlossen wurde). Aber in der Corona-Verordnung ist in den Auflagen zu einzelnen Dingen immer noch elektronische Kontaktdatenerfassung erforderlich. Und dabei nutzen lt. Umfragen die wenigsten Gesundheitsämter die Daten.