Berlin (dts) - Beim Bezug des regulären Arbeitslosengeldes sind zuletzt deutlich häufiger sogenannte Sperrzeiten gegen Erwerbslose verhängt worden. Das geht aus Daten hervor, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag zusammengestellt hat und über welche die […] mehr

Kommentare

5jensencom10. Februar 2020
@2 , auch für ALG I heißt es Leistung empfangen = Mitwirken und Regeln einhalten. Kein Bock = Kein Geld.
4Pomponius10. Februar 2020
@3 : Mein Beitrag richtete sich ausschließlich gegen den Beitrag von 1!
3k17301810. Februar 2020
@3 Wenn du vorsätzlich mit deinem Auto vor einen Baum fährst, gibt es auch kein Geld. Genauso verhält es sich, wenn du als AN deinen Job kündigst. Bei beiden hast du zwar Beiträge bezahlt, erhältst aber trotzdem richtigerweise keine Leistung.
2Pomponius10. Februar 2020
@1 : Dein Kommentar ist hier völlig deplatziert! Hier geht es um das Arbeitslosengeld I und nicht um Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Hier wird eine Versicherungsleistung aus selbst eingezahlten Beiträgen in Anspruch genommen.
1jensencom10. Februar 2020
Man muß kompetent unterscheiden zwischen arbeitssuchend, nicht arbeitsfähig und arbeitsverweigerern. Das System muß gut funktionieren für die, die kurz überbrücken müssen, die, die wirklich nicht können und Sozialschmarotzern. Letztere würde ich nach einem gewissen Zeitraum mit Bevormundung belohnen. Denn diese sind "Leistungsempfänger" die aber keine (Gegen)Leistung erbringen WOLLEN.