Berlin (dts) - Deutschlands Verwaltungsrichter schlagen Alarm, weil nach der Vielzahl abgelehnter Asylbewerber die Gerichte von einer Klagewelle überrollt werden: "Wir rechnen bundesweit für das gesamte Jahr 2016 mit einer Verdoppelung der Asylverfahren", sagte Robert Seegmüller, Vorsitzender des ...

Kommentare

(9) Dackelmann · 04. Januar 2017
@8 Man könnte sowas auch auf andere Antragssteller ausbreiten warum nicht wenn es gercht zugeht (zb. wie du so treffend gesagt hast unsere Landsmänner ) eine art Schiedsstelle mit unabhängigen Entscheidern,würde bestimmt schneller gehen und besser für alle sein.
(8) k49782 · 04. Januar 2017
@7 Welche Du weiterhin aber nur auf Asylanträge forderst. Wenn dann doch alle, oder nicht? Und wie gesagt sollte so eine Forderung z.B. gegen Arbeitslosengeldbezieher kommen und von einer etablierten Partei kommen könntest Du sehen wie stark dies unsere Landsmänner "treffen" würde. Man kann nicht selbst (für seine Landsmänner) Rechte einfordern und anderen vorenthalten, weil angeblich zu teuer, zu langwierig etc. Dies ist ein hohes Gut in unserem/unserer Staat/Gesellschaft.
(7) Dackelmann · 04. Januar 2017
@6 das mit den minuspunkten ist nicht direkt auf dich bezogen gewessen hätte es vielleicht anders schreiben sollen. Ich habe mich leider nicht detaliert ausgedrückt aber ich wollte in meinen beitrag aussagen das gerichtliche Einsprüche in diesen Fällen abgeschaft werden müssten. 1. Zu Teuer 2. Zu Lange dauern 3..Zu viel Burokratie beinhalten Ich hoffe das ich jetzt korekter geantwortet habe
(6) k49782 · 04. Januar 2017
@5 Du glaubst wirklich ich hätte ein Minus vergeben? LOL. Warum sollte ich dieses anonyme Zeugs benutzen? Ehe dieses Modul nicht entanonymisiert wird, ist dieses einfach nur ein dummes Modul. Zum Rest Deines Beitrages, ähm Du hast allgemein jeden ablehnten Antrag als entgültige Aussage gefordert. Nun bringst Du Punkte rein, die völlig unabhängig davon (oder wie soll man das euch sagen, nachgeschaltet) bewertet werden. Du möchtest den Personen das Recht des Einspruches nehmen!
(5) Dackelmann · 04. Januar 2017
@2 man kann abgelehnte Anträge auch ausser gerichtlich nochmals überprüfen oder? Abschieben muss man die Antragsteller ja auch nicht gleich es gibt sowas wie bleiberecht in unseren gesetzen bis sich die lage im Herkunftsland gebessert hat. Aber erst mal meckern gegen andere und minuspunkte geben.
(4) thrasea · 04. Januar 2017
@1 Einfach mal kurz die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats aufgeben. Die Leute sind es ja nicht wert. Oder wie?
(3) crochunter · 04. Januar 2017
@1 Und was genau soll das ändern?
(2) k49782 · 04. Januar 2017
@1 Wieso sollte niemand mehr das Recht bekommen einen abgelehnten Antrag nochmal checken zu lassen? Würde man das für deutsche Arbeitslosengeldempfänger fordern (von den "etablierten Parteien") würde AfxxgiNPDa1%-IB wohl schon am nächsten Montag wieder die 10.000er Marke an "Kritikern" schaffen. Aber hey,was wollen Geflüchtete schon mit Rechten oder? Sollen froh sein nicht von vorne rein schon als Menschen 2.Klasse betrachtet zu werden.
(1) Dackelmann · 04. Januar 2017
Das einfachste wäre ein Klageverfahren erst garnicht zu gestatten nach Ablehnung eines Antrages. Also Herr Gesetzgeber lassen sie sich mal was einfallen.
 
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