Berlin (dpa) - Bundespräsident Christian Wulff gerät nach seinem versuchten Befreiungsschlag in der Kredit- und Medienaffäre erneut in Erklärungsnot. Er verweigerte am Donnerstag die Veröffentlichung seines ominösen Telefonanrufes bei der «Bild»-Zeitung. Die Zeitung hatte zuvor Wulffs Version des ...

Kommentare

(5) Helene1234 · 05. Januar 2012
#4 mitnichten... "Zitat:Nach Paragraf 193 StGB ist die Weitergabe auch brisanten Materials erlaubt, wenn sie der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient." Das Verhalten von Wulff,entgegen aller Regeln die für den Bundespräsidenten gelten,zieht ja wohl ein vom Deutschen Bürger berechtigtes Interesse nach...
(4) MoonmanXL · 05. Januar 2012
@2 dann könnte es aber teuer werden für die BLÖD-Zeitung
(3) Titane · 05. Januar 2012
Wulff muß weg!!!
(2) scooter01 · 05. Januar 2012
Tja, nur blöd, dass die Bild sein Einverständnis gar nicht braucht :-)
(1) k408300 · 05. Januar 2012
würde es schon gerne mal hören, was der Bundespräsident per Händi geredet hat
 
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