(pressebox) Karlsruhe, 30.01.2015 - Beauftragt ein Veranstalter bzw. Betreiber einen Berater mit der Frage, ob bestimmte Maßnahmen machbar sind, muss der Berater diese Wunschvorstellungen prüfen. Das Problem: Kommt der Berater zu dem fehlerhaften Ergebnis, dass die Wunschvorstellung nicht ...