Wolfsburg (dts) - In Wolfsburg ist ein 48-jähriger Mann nach einer Kollision mit einem zivilen Dienstfahrzeug der Polizei im Krankenhaus gestorben. Wie die örtlichen Behörden mitteilten, wurden der Fahrer des zivilen Dienstfahrzeugs, ein 51-jähriger Beamter, und seine 22-jährige Kollegin bei dem ...

Kommentare

(4) FichtenMoped · 19. November 2011
@2 Mit Sonderrechten fahren, heißt auch Sonderpflichten zu haben. Gefährliche Bereiche wie Kreuzungen sind mit Vorsicht zu queren, in Schrittgeschwindigkeit. Wenn ein Auto weggeschleudert wird, das jemand stirbt, kann es nicht Schrittgeschwindigkeitgewesens ein. Nachts ist zwar weniger Verkehr, doch auch dann darf nicht seine Pflichten verletzten. Mind. 50% Schuld sind bei Fahrten mit Sonderrechten garantiert.
(3) k308983 · 19. November 2011
@1 Rechtschreibung überprüfen
(2) campomann · 19. November 2011
Die Blind/Taubheit der Verkehrsteinehmer ist Erschreckend. Wenn wir mit dem Feuerwehrauto (LKW 16 to.Rote Farbe, Blaulicht, Martinshorn) unterwegs sind, werden wir sehr oft "übersehen" Rechts rannfahren oder als Sensationsgeiler Gaffer Platz machen-Fehlanzeige.Und wenn dann eine Beule im Fahrzeug ist oder die Gaffer bei Löscharbeiten nass werden gibt es Beschwerden.
(1) k5250 · 19. November 2011
da war wohl jemand nen bisschen schnell auf der kreutzung unterwegs.
 
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