
Freiburg, 05.11.2025 (lifePR) - Mieter können unter bestimmten Bedingungen ihre Wohnung selbst kaufen, bevor sie an einen Dritten geht. Rechtsgrundlage ist § 577 BGB. Gerade in Städten wie Freiburg, wo umgewandelte Mietwohnungen regelmäßig verkauft werden, lohnt ein Blick auf Voraussetzungen, Ablauf
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