Augsburg (dpa) - Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund beklagen sich häufig über pauschale Ausgrenzungen bei der Wohnungssuche. Über einen Fall, bei dem der Vermieter schon mit seinem Inserat Nicht-Deutsche diskriminiert hat, hat jetzt das Amtsgericht Augsburg entschieden. Der ...

Kommentare

(41) MNietmann1 · 12. Dezember 2019
Hätte der Vermieter es nicht subtil gemacht, sondern einfach nur den einzelnen Bewerbern abgesagt, wäre es keinem aufgefallen. So kann man nur sagen: Selbst Schuld
(40) naturschonen · 10. Dezember 2019
@39 danke herzlich, der Artikel ist ja klasse, offensichtlich wird in Hessen Und RLP kein Gebrauch von dieser Strafmöglichkeit gemacht, vielleicht kann man da was ändern.
(39) thrasea · 10. Dezember 2019
@36 @38 Hier der <link> zur Diskussion am Wochenende.
(38) Sonnenwende · 10. Dezember 2019
@37 Zum Teil läuft das über das Finanzamt, zum Teil über Anzeigen. Einige werden natürlich auch nicht erwischt. Ich finde leider die Diskussion hier nicht mehr darüber, da hatten einige Leute auch Links zu Artikeln eingestellt, die Auskunft darüber geben. Es wird bisher noch nicht so häufig praktiziert, das zu ahnden, aber es soll kommen.
(37) Han.Scha · 10. Dezember 2019
@34: Schön wäre es wenn .... Hast du eine Ahnung davon, wie nachgewiesen werden soll, dass eine Wohnung einfach so leersteht? Vielleicht will ich ja einziehen, aber gerade... ist mir etwas dazwischen gekommen. Dies gilt natürlich nicht für große Immobiliengesellschaften oder ähnlich.
(36) naturschonen · 10. Dezember 2019
@34 danke für den Tipp, muss ich mal nachschauen, ob ich das finde, ich war gestern und heute nur kurz anwesend..@35 du hast die Botschaft nicht mitbekommen? Natürlich ist es von Vorteil laufen zu können, es ist aber auch von Vorteil, wenn ein Wohnungseiogentümer vermietet sowohl für den Eigentümer als auch für die Gesellschaft. Es ist selbstverständlich für ein Kind, die Fortbewegung auf 2 Beinen nachzumachen-trotz Stürzen-, aber ansonsten begründen wir unlogische Entscheidungen mit Gefahren
(35) Han.Scha · 10. Dezember 2019
@32: Ich sagte schon, dass ich grundsätzlich positiv eingestellt bin. Trotzdem muss ich deine Äusserung, vorsichtig gesagt, als ziemlich abwegig ansehen. Ich glaube fast, dümmer gehts nimmer. Gerade aus den Erfahrungen mit dem Laufen auf 2 Beinen, dem aufrechtem Gang, haben wir Menschen die besten Ergebnisse in der Fortbewegung erzielt. Und das sogar im doppelten Sinn.
(34) Sonnenwende · 10. Dezember 2019
@33 Wohnungen leer stehen zu lassen kann ganz schön teuer werden - länger als 6 Monate ist das nicht zulässig, außer man kann nachweisen, dass der Wohnraum nicht bewohnbar ist (z.B. wg. Renovierungsarbeiten).Das Thema war doch gerade erst gestern oder vorgestern hier dikutiert worden?
(33) naturschonen · 10. Dezember 2019
Zu den Vermietern, die lieber nicht vermieten: man kann verkaufen und sein Geld anders investieren, es gibt viele Möglichkeiten...man kann die Wirtschaft unterstützen, in Gold anlegen oder oder, nicht vermietete Immobilien bringen aber leider noch Steuerteile, diesen Anreiz sollte man einschränken..leider nutzen ganze Städte ihren Leerstand, um sich arm zu rechnen..
(32) naturschonen · 10. Dezember 2019
@31 Ich denke auch prinzipiell positiv, deshalb hoffe ich, dass die Absatzmöglichkeiten für Leerstand bald abgeschafft wird und die Vermieter zum Erhalt der Wohnung verpflichtet werden - lüften, heizen - dann sollte der Leerstand weniger werden. Was deine Lernfähigkeit aus Erfahrungen angeht: ich gehe davon aus, du kannst laufen? Und das, obwohl du in der Lernphase sicher mehrfach gestützt bist...wieso hast du aus deinen Stürzen nicht gelernt? Man kommt doch auf allen Vieren viel sicherer weiter
(31) Han.Scha · 10. Dezember 2019
@30: Ich denke grundsätzlich positiv und freue mich über jeden Tag auf unserer schönen Erde. Ich habe aber auch Verständnis für die Entscheidungen meiner Mitmenschen, ohne diese zu teilen. Verkauft werden kann nur einmal, vielleicht kommen ja, gerade wegen der Wohnungsnot, einmal bessere Zeiten für Vermieter. Dann wird deren Bereitschaft zum Vermieten wahrscheinlich steigen. Und: Wer nicht aus Erfahrungen lernt, ist doch ziemlich dumm, oder?
(30) naturschonen · 10. Dezember 2019
@29 dann sollen sie verkaufen und nicht einfach alles vergammeln lassen, man kann doch nicht ständig alle verurteilen, weil man mit 1 Menschen schlechte Erfahrungen hatte
(29) Han.Scha · 10. Dezember 2019
@28: Hast du schon einmal vermietet und dich mit dem Mieter über aussstehende Mietzahlungen, Vandalismus oder Sonstiges (heute leider nicht mehr Seltenes) gestritten? Gerade ältere Leute tun sich diesen Stress nicht mehr an und lassen ihre Wohnungen nun leerstehen. Das Urteil aus der News wird deren Vermietbereitschaft nicht stärken.
(28) naturschonen · 10. Dezember 2019
Am schlimmsten finde ich den ganzen Leerstand wegen Vorurteilen und schlechten Erfahrungen..!
(27) Han.Scha · 10. Dezember 2019
@26: Stimmt, aber obwohl das GG natürlich für uns alle gilt, können-müssen-dürfen-sollen private Entscheidungen privat bleiben. Offenheit und Ehrlichkeit wird selten honoriert und bringt oft Nachteile.
(26) brooke · 10. Dezember 2019
@20 das Grundgesetz gilt aber auch für Vermieter, auch wenn das dem Kapitalfan vielleicht nicht gefällt.
(24) gabrielefink · 10. Dezember 2019
@15 Danke für Deinen Link! Ein großartiger Beitrag. Besser kann man die Absurdität unserer Fremdenfeindlichkeit nicht entlarven.
(23) tibi38 · 10. Dezember 2019
Eigentum ist heute nichts mehr Wert, weil die Richter alle zur Miete wohnen
(22) BobBelcher · 10. Dezember 2019
@20 dann hätte er einfach ohne begründung ablehnen sollen. Es geht ja nicht darum dass er die Wohnung nicht bekommen hat, sondern aus welchem Grund. Man muss nicht an ausländer vermieten, man darf aber nicht die herkunft oder Religion als Grund angeben.
(21) Han.Scha · 10. Dezember 2019
@17: Der Herr ist doch Geschichte! Ich könnte mir vorstellen, dass auch jemand sagt: Ein Fliegensch... in der Geschichte.
(20) Han.Scha · 10. Dezember 2019
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit wird hier ganz schön eingegrenzt. Und das schreibe ich, obwohl ich gebürtige Syrer als vorbildliche Mieter kennengelernt und von gebürtigen Albanern genau gegenteilige Erfahrungen teilen durfte. Ein privater Vermieter muss auch seine persönlichen Erfahrungen, und ja, auch Vorurteile, in seine Mietverhältnisse einbringen dürfen. Im öffentlichen oder geförderten Bereich sieht das ganz anders aus. Hier wird auch das Risiko breiter verteilt.
(19) BobBelcher · 10. Dezember 2019
Es geht nicht um studenten odr h4ler. Es geht um den gleichbehandlungsrundsatz bei Herkunft und Religion. Ansonsten steht es jedem frei an wen er vermietet.....
(18) bs-alf · 10. Dezember 2019
@9 + hatte ich mir auch überlegt, dazu kommen noch ALG2 Empfänger
(17) gabrielefink · 10. Dezember 2019
Als AfD Gauland äußerte, niemand wolle Boateng als Nachbarn, habe ich mich gefragt, will Boateng Herrn Gauland als Nachbarn? Ich würde auch keinen Vermieter haben wollen, der solche Vorurteile gegen mich hat. Ich glaube, dass gäbe auf Dauer nur Ärger wegen Nix.
(16) BobBelcher · 10. Dezember 2019
Ginge es hier um einen Deutschen, würden sich einige hier genau andersrum äussern. Das Grundgesetz gilt für manche eh nur für deutsche.
(15) Sonnenwende · 10. Dezember 2019
Ich Folgendes zwar schon in meinem Blog gepostet, aber es passt hier auch sehr gut rein: <link>
(14) Wikinger_de · 10. Dezember 2019
Ende der 50iger wurden bei uns Menschen durchs Amt zugewiesen. Wir hatten deutsche Mieter. Der Mann hat seine Frau verprügelt und im Bett geraucht und einen Zimmerbrand ausgelöst. Wir hatten auch einen Bewohner aus Afrika. Meine Eltern hatten bis zu ihrem Tod noch Briefkontakt zu ihm. es war ein toller Mensch der uns viel über sein Land und seine Sitten erzählt hat. Nur aufgrund der Hautfarbe würde ich keinen Menschen ablehnen.
(13) ausiman1 · 10. Dezember 2019
Jetzt hat er 1000€ Entschädigung aber immer noch keine Wohnung oder ??
(12) tibi38 · 10. Dezember 2019
oft sind auch die Makler mit in der Sache verwickelt.
(11) slowhand · 10. Dezember 2019
Schade das ich damals meine potentiellen Vermieter nicht verklagt habe weil sie mir die Wohnungen die ich besichtigt habe nicht vermietet haben.
(10) Wasweissdennich · 10. Dezember 2019
letztendlich wird quasi jeder bei der Wohnungssuche diskriminiert aber wehe es schreibt einer in die Anzeige - der eine Vermieter will keine jungen Menschen, der nächste keine Hartz 4 Empfänger und der nächste nur Hartz 4 Empfänger, der nächste keine Rechtsanwälte u.s.w. - wobei nach Staatsangehörigkeit zu diskriminieren natürlich eindeutig das Unsinnigste und ein Attribut ohne Aussage sondern nur mit Vorurteil ist
(9) eubbw · 10. Dezember 2019
Was wird denn aus Anzeigen mit : "nur für Studenten" oder "nur für Frauen" ??
(8) Sonnenwende · 10. Dezember 2019
@7 Entschuldige, aber meinst du ehrlich meinen Beitrag? Natürlich geht Diskriminierung nicht, das habe ich doch geschrieben. Man wird aber niemals Vermietern vorschreiben können, an wen sie vermieten. Und: als Ausländer wollte ich nicht ernsthaft in einer Wohnung wohnen, dessen Vermieter gar nicht an mich vermieten will, weil er Vorurteile hat.
(7) brooke · 10. Dezember 2019
@2 aber Menschen unter Generalverdacht stellen weil sie aus einer Region der Welt kommen, ist okay? Wie würdest du es denn im Ausland finden, wenn dir niemand eine Wohnung geben will weil du in Deutschland geboren wurdest? Also ernst gemeint: würdest du das fair/okay/gerecht finden, oder vielleicht eher übertrieben, weil sie dich noch gar nicht erst kennengelernt und eine Chance zur Vorstellung gegeben haben?
(6) jensencom · 10. Dezember 2019
Ich kann vermieten an wen ich will. Ohne Begründung.Ist doch eigentlich nett, das der Vermieter dem potentiellen Mieter, den er definitiv nicht genommen hätte, den Weg erspart. Ob das jetzt politisch klug ist oder nicht... Er hätte den Mann auch kommen lassen können und nach 5 Minuten gesagt, das er ihn als Mieter schlichtweg nicht nimmt. Ohne Grund. Und gut ist.
(5) ircrixx · 10. Dezember 2019
Ob er den Tausender unter "Verluste aus Vermietung und Verpachtung" absetzen kann?
(4) steffleu · 10. Dezember 2019
ich würde das ab sofort geschickter angehen um strafen zu vermeiden, einfach so lange suchen, bis ich den passenden mieter gefunden habe, ich würde auch nie ein/e bereits vermietete wohnung/haus kaufen
(3) gabrielefink · 10. Dezember 2019
Nur an Deutsche zu vermieten ist ne tolle Idee. Meine Eltern hatten mal an ein deutsches Lehrer-Ehepaar vermietet. Das waren die reinsten Vandalen.
(2) Sonnenwende · 10. Dezember 2019
Da bin ich hin und her gerissen...Diskriminierung geht natürlich gar nicht, aber man kann Vermietern auch nicht vorschreiben, an wen sie vermieten wollen und an wen nicht. Schlechte Erfahrungen kann man allerdings völlig unabhängig davon machen, welche Staatsangehörigkeit die Mieter haben. Die schlimmsten Mieter in unserem Haus sind jedenfalls Deutsche.
(1) jub-jub · 10. Dezember 2019
In Großstädten, wie Berlin, geht es bei der Wohnungssuche noch viel härter zu, wie ich in Begleitung einer Freundin miterlebte, die einen nigerianischen Vater hat und entsprechend dunklere Hautfarbe hat.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News