
Berlin (dpa) - Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheim halten können. Das sieht ein jetzt veröffentlichter Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, zu dem Länder und Verbände bis zum 10. Juli Stellung nehmen können. Änderungen
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