Rostock (dpa) - Wichtiger Sieg einer Witwe im Kampf um ein Kind von ihrem gestorbenen Ehemann: Das Rostocker Oberlandesgericht entschied, dass eine Klinik die künstlich befruchteten Eizellen an die 29-jährige Frau aus Neubrandenburg herausgeben muss. Das Paar hatte vor zwei Jahren die Zellen ...

Kommentare

(6) chaosperfekt · 07. Mai 2010
@4 Die Kinder der 16jährigen Mütter, die besoffen nach nem Disco-Abend gezeugt wurden, haben oft auch keine Chance, den leiblichen Vater kennen zu lernen. Von ehelichen Kuckuckskindern will ich erst gar nicht reden, das sind geschätzt 10%. Da sind hier die Voraussetzungen besser, das Kind wird immerhin genau wissen, wer der Vater war.
(5) hspzipper · 07. Mai 2010
warum auch nicht? mit dem einfrieren hat er sich ja defacto bereit erklärt das es auch irgendwann eingesetzt wird. und alimente / unterhalt kann er ja auch nicht mehr zahlen... interessant ist allerdings der rechtliche faktor - thema erbrecht. normalerweise sind kinder ja schon da wenn es ums erben geht. aber da wird sicherlich eine lösung gefunden. schön das in diesem fall mal für das leben und gegen die bürokratie entschieden wurde.
(4) k293295 · 07. Mai 2010
So sehr ich dafür bin, daß sie das RECHT dazu hat, frage ich mich doch, ob das gut für das Kind ist. Schließlich wächst es auf, ohne jemals die Chance zu haben, seinen Vater kennenzulernen.
(3) Cat78 · 07. Mai 2010
Ich habe die Frau gestern bei Kerner gesehen und kann ihr nur gratulieren und hoffen, dass das Kind ihr ein wenig den Schmerz über den Tod ihres Mannes nehmen kann.
(2) m7media · 07. Mai 2010
Finde ich gut!
(1) k40561 · 07. Mai 2010
Klasse Entscheidung !
 
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