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1: Die Entscheidung des BVerfG ist nicht endgültig. Die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten wurde nur verzögert, nicht endgültig abgesagt. Allerdings ist diese Verzögerung für die EU echt ein Schlag ins Kontor, denn sie verzögert den Wiederaufbau der EU-weiten Wirtschaft doch lange. Kritisieren muss man aber jedes Gerichtsurteil dürfen. Und natürlich müssen auch Kritiker sich Kritik gefallen lassen. Das muss nur alles sachlich begründet sein, ohne plumpe Hetze.