(lifepr) Düsseldorf, 02.01.2017 - Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen kann sich steuermindernd auswirken – auch, wenn die Tätigkeiten außerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) eindeutig hervor: In dem Fall ...