Stuttgart (dpa) - Vor dem Landgericht Stuttgart ist der Prozess gegen den Vater des Amokläufers fortgesetzt worden. «Sie verschwenden keinen einzigen Gedanken an uns. Sie schwelgen doch lieber in Selbstmitleid», sagte Tatjana Hahn, Schwester und Nebenklägerin einer beim Amoklauf getöteten Schülerin. ...

Kommentare

(6) Athanasie · 21. September 2010
Natürlich hat der Vater nen Fehler gemacht, aber deswegen sollte man ihn trotzdem nicht behandeln, als hätte er geschossen, denn ich denke, er ist genug gestraft, schließlich hat auch er seinen Sohn verloren. Ich könnte mir keine schlimmere Strafe vorstellen!
(5) Stiltskin · 21. September 2010
Der Vater des Todesschützen hat, so empfinde ich es jedenfalls, grob fahrlässig gehandelt. Es geht hier nicht darum zu spekulieren:" Was wäre gewesen wenn...", sondern um diesen konkreten Fall. Und somit hat der Vater gegen geltende gesetzliche Bestimmungen über die sichere Lagerung von Schußwaffen verstoßen. Wenn schon spekuliert wird, so ist auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß alle Getöteten noch leben könnten: Man kann es drehen und wenden wie man will, der Vater ist mitschuldig.
(4) FichtenMoped · 21. September 2010
Jemand läßt seine Waffe quasi offen liegen (z.B. im Nachtschränkchen), ein andere Person nimmt diese und schießt auf den Waffenbesitzer. Wird dann der Waffenbesitzer wegen Fahrlässigkeit bestraft, weil ein andere auf ihn geschossen hat? Noch trivialer wird es, wenn man sich einen solchen Fall mit einem Küchenmesser denkt. Bei Verkehrsunfällen ist auch nicht der Halter, sondern der Fahrer verantwortlich, egal ob dieser den Wagen mit oder ohne Zustimmung des Halters fährt.
(3) Spock-Online · 21. September 2010
@1: Hätte der Alte die Knarre so aufbewahrt, wie das Gesetz es vorschreibt, hätte es womöglich gar keinen Amoklauf (mit 16 Toten!) gegeben. Ursache > Wirkung. Und den Bengel schon als Kind mit an den Schießstand zu schleppen und ihm das Ballern bei zu brigen, ist auch kein schlauer Schachzug. Kinder sollten von Waffen ferngehalten werden.
(2) ChrisuAlex · 21. September 2010
n kleinen fehler nennst du das @ wieschen das ist mehr es ist ne katastrophe das er die waffe einfach so in seinen schrank gelegt hat er ist indierekt mit schuldig an der tat
(1) Wieschen · 21. September 2010
Bei aller Betroffenheit; nicht der Vater ist der Mörder. Der hat nur einen "kleinen" Fehler beim sichern der Waffen gemacht. Ihn trifft keine bzw. nur eine geringe Schuld - meine Meinung. Für mich steht fest; der Täter ist tot - aber keiner weiter da den man ans Kreuz nageln könnte; dann muss seine restliche Sippe herhalten damit sich die Öffentlichkeit beruhigt! @2+3 .. jaja ()
 
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