
Utting, 04.06.2026 (lifePR) - Sonderausgabenabzug Auch die Fördersystematik bleibt gleich: In der Ansparphase dürfen Sparer eingezahlte Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer ansetzen – jährlich bis zu 2.340 Euro (1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage). Wer
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