(lifepr) Düsseldorf, 29.10.2014 - Die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung endet auch im Fall des nahtlosen Vorliegens sogenannter Hinderungsgründe (Erkrankung, Behinderung) spätestens mit dem 37. Lebensjahr. Die Krankenversicherungspflicht als Student über den ...