(pressebox) Karlsruhe, 29.09.2014 - Mit einer der ersten Entscheidungen über das am 13.06.2014 in Kraft getretene neue Fernabsatzrecht hat das Landgericht Bochum entschieden, dass E-Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung zwingend anzugeben sind. Auch wenn sie nicht ...

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