(lifepr) München, 04.03.2015 - Welche Anforderungen hinsichtlich ihrer Erkennbarkeit gelten, ist dabei oftmals umstritten und muss im Einzelfall beurteilt werden. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied nun, dass eine solche Angabe für eine Person mit durchschnittlicher Sehkraft erkennbar sein muss. ...