
Düsseldorf, 11.02.2026 (lifePR) - Wer auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz länger stehen bleibt als bezahlt wurde, kann sofort abgeschleppt werden. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof klargestellt. Der Fahrzeughalter begehe im vorliegenden Fall verbotene
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