Düsseldorf, 16.01.2019 (lifePR) - Der Verursacher eines Verkehrsunfalls muss dem Geschädigten auch dann die Kosten eines zur Feststellung der Unfallschäden erforderlichen Privatgutachtens erstatten, wenn das Gutachten Fehler hat. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Geschädigte ihr Fahrzeug nach ...