
(lifepr) Stuttgart, 19.07.2016 - Bei einem Mieterwechsel werden meist Schönheitsreparaturen in einer Immobilie fällig - Wände müssen neu tapeziert, Heizkörper oder Türen gestrichen werden. Doch wer ist eigentlich in der Pflicht, solche Maßnahmen auszuführen, Mieter oder Vermieter? Die Wüstenrot
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