(lifepr) Köln, 26.01.2017 - Bei Urheberschutzverletzungen auf der Homepage einer Schule gelten zwar keine „anderen Gesetze“, trotzdem herrschen ein paar Besonderheiten – wie das OLG Celle bereits vor einiger Zeit festgestellt hatte. Die Frage war: Haftet das Land oder der Lehrer? Laut Gesetz haftet ...