
(lifepr) Berlin, 02.07.2014 - Wer in ein Fahrzeug einsteigt oder aus diesem aussteigt und dabei durch die geöffnete Fahrzeugtür einen Unfall auslöst, haftet nach dem ersten Anschein allein. Denn die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass derjenige, der in ein Fahrzeug einsteigt oder dieses verlässt,
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