Düsseldorf, 16.01.2018 (lifePR) - Stürzt ein Hotelbesucher bei Glatteis auf dem Gehweg vor einem 5-Sterne-Hotels, hat er unter Umständen trotzdem keinen Anspruch auf Schadensersatz. In einem aktuell entschiedenen Fall war ein Geschäftsmann auf dem Gehweg vor einer Nobelherberge gestürzt. Der ...