
Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Telekommunikationsunternehmen dürfen Kündigungen grundsätzlich nicht ablehnen - auch dann nicht, wenn es um einen Glasfaservertrag geht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Den Verbraucherschützern gehen nach eigenen Angaben vermehrt Beschwerden zu,
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