
Berlin (dts) - Die Bundesregierung hat beschlossen gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zu klagen. Das berichtet "Die Welt" unter Berufung auf ein Schreiben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
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