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7: ... und genau das ist der Denkfehler in unserer Gesetzgebung. Man weiß, daß eine Person ein "Staatsfeind", ein "Radikaler", ein "Gefährder" ist. Man weiß,daß er ein Anhänger der Taliban, des IS ist. Daß er ein rechtsradikaler Judenhasser ist. Aber die Polizei muß erst warten, bis ein Mord, eine Vergewaltigung ... passiert ist! Es wenn es zu spät ist - wenn das vorhergesehene Verbrechen passiert ist darf der Staat eingreifen. In meinen Augen höchste Zeit die Gesetzgebung anzupassen an die ...