Berlin, 19.06.2018 (PresseBox) - Ob Hochzeit oder Todesfall – bei besonderen Ereignissen können Arbeitnehmer Sonderurlaub bekommen. Manchmal müssen Arbeitgeber Sonderurlaubstage zusätzlich zu dem im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelten Urlaub gewähren. Ecovis -Rechtsanwältin Anja Waertel in ...