Berlin - In der Debatte um die gescheiterte Richterwahl im Bundestag plädiert Kulturstaatsminister Wolfram Weimer für eine Änderung des Wahlverfahrens. "Wir müssen darüber nachdenken, ob eine Richterwahl weiter mit Zweidrittelmehrheiten erfolgen sollte", sagte Weimer der "Rheinischen Post" ...

Kommentare

(7) Sonnenwende · 17. Juli 2025
Wobei - bei genauerem Nachdenken finde ich eine absolute Mehrheit auch nicht ausreichend. Denn das würde bedeuten, wenn CDU und AfD zusammen jemals 51 % erhalten würden, dass sie die Abstimmungshoheit über die Verfassungsrichter hätten. Diese Möglichkeit kann man derzeit leider nicht ausschließen.
(6) Sonnenwende · 17. Juli 2025
(2) eine Bundesversammlung, wie sie den Bundespräsidenten wählt. @1 Wenn im Bundestag keine absolute Mehrheit demokratischer Parteien mehr zu Stande kommt, wäre sowieso alles zu spät.
(5) Sonnenwende · 17. Juli 2025
Einfache Mehrheit finde ich schwierig - im Extremfall würde das bedeuten, dass von 630 MdB 2 dafür stimmen, 1 dagegen und sich 627 enthalten oder ungültige Stimmen abgeben - zugegebenermaßen sehr fiktiv, nur um meinen Punkt zu verdeutlichen. Aber man könnte über eine absolute Mehrheit – also 51 % des Bundestages, evtl auch "nur" 51 % der anwesenden MdB – nachdenken. Man könnte auch über andere Formen von Wahlgremien nachdenken, ein Bürgerrat in Kombi mit einem Expertenrat zum Beispiel, oder (2)
(4) truck676 · 17. Juli 2025
@3 Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu! Ich glaube jedoch, dass der aktuell Skandal uns die möglichen Gefahren aufzeigt, über die wir uns Gedanken machen sollten. Nicht, dass es hier irgendwann so extrem aussieht, wie mit dem US-Rechtssystem, auch wenn man jenes mit unserem nur schwer vergleichen kann. Die Gefahr durch eine 'übermächtige' politische Strömung besteht auch für unsere Justiz.
(3) tastenkoenig · 17. Juli 2025
Ich kann mich nicht erinnern, dass wir mit Verfassungsrichtern mal schlechte Erfahrungen gemacht hätten. Selbst bei Kandidaten, die z.B. mehr oder weniger direkt aus der Politik kamen, bei deren Ernennung ich z.T. skeptisch war, ist in der Folge nichts negativ aufgefallen. Insofern muss man eigentlich nur zurück dazu, den Kulturkampf aus dem Verfahren rauszulassen, wie es bis vor wenigen Tagen noch war. Und das Wahl*gremium* war ja eigentlich nicht das Problem hier …
(2) truck676 · 17. Juli 2025
Vielleicht sollte man sich, statt über das Wahlverfahren, 2/3-Mehrheit oder nicht, besser mal Gedanken über die Zusammensetzung des Gremiums Gedanken machen, welches die Richter wählt? Wie könnte man den Focus auf mehr Kompetenz statt poliischer Ausrichtung legen? Für Richter sollte die Aufmerksamkeit vielleicht mehr auf Neutralität gerichtet sein?
(1) tastenkoenig · 17. Juli 2025
Tolle Idee - solange Extremisten nicht eigene Mehrheiten erreichen. Dann wünschen wir uns die 2/3-Mehrheit für die Richterwahl zurück.
 
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