Berlin (dpa) - Die Frauen-Union fordert, den neuen Wehrdienst-Fragebogen der Bundeswehr auszuweiten und Frauen verpflichtend zum Ausfüllen heranzuziehen. In einem Antrag für den CDU-Bundesparteitag Mitte Februar, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, […] mehr

Kommentare

6Pontius31. Januar um 07:36
immer noch benachteiligt und die fehlende Wehrverpflichtung könnte man als möglichen Ausgleich sehen. Trotzdem bleibt ihnen der Dienst an der Waffe nicht verboten. Übrigens können Männer auch immer noch verweigern, das sollte nicht unbeachtet bleiben und ist ebenfalls gesetzlich festgelegt.
5Pontius31. Januar um 07:33
eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden." Daher die Verpflichtung für die Männer und die Freiwilligkeit bei den Frauen. Und bezüglich der Pflichten gibt es eben Regelungen für beides im Grundgesetz und steht damit in diesem Falle nicht gegensätzlich ein. Zumal man "wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." aus Artikel 3 durchaus als Erklärung hinzuziehen kann, denn Frauen sind nunmal
4Pontius31. Januar um 07:24
@3 "Den Wisch ausfüllen" ist ja die Vorbereitung zur Verpflichtung und dem Artikel 12a. Indem im Verteidigungsfalle auch die Verpflichtung von Frauen geregelt ist: "(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund
3mikarger30. Januar um 20:11
@2 ) Es geht ja nicht um das "verpflichtet werden können", sondern um die Pflicht den Wisch auszufüllen. - Was den von Dir zitierten Artikel angeht: Die Änderung ist längst überfällig! Das nennt sich Gleichberechtigung. Und Gleichberechtigung bedeutet nicht nur gleiche Rechte sondern auch gleiche Pflichten.
2Pontius30. Januar um 16:09
@1 "Art. 12a: (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden." Für mehr müsste man das Grundgesetz anpassen und dafür ist die Mehrheit wohl nicht vorhanden.
1mikarger30. Januar um 16:04
GG Artikel 3 "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." (gekürzt)