Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt. In einem wegweisenden Urteil gaben die Straßburger Richter am Donnerstag einem ledigen Vater im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14- jährige Tochter Recht. Der 45- ...

Kommentare

(12) Stiltskin · 03. Dezember 2009
Überfällig wie kaum ein anderes Urteil, dass aber nun erst einmal in nationales Recht umgesetzt werden muß. Und bis dahin dürften noch Jahre vergehen, erreicht ist somit für unverheiratete Väter so gut wie noch gar nichts. Es muss endlich von der weit verbreiteten Meinung Abstand genommen werden, dass die Mütter in jedem Fall der bessere Elternteil sind. @11: Zum 'One Night Stand' gehören auch immer zwei, und auch der Frau sollte klar sein, dass sie hier 'Russisches Roulette' betreibt.
(11) Joey · 03. Dezember 2009
Natürlich sollten Männer beim Sorgerecht die gleichen Rechte haben, wie Frauen. Allerdings sollten sie auch die gleichen Pflichten haben. Wenn z.B. durch einen One-Night-Stand ein Kind entsteht, bleibt in den meisten Fällen die Frau auf diesem sitzen. Selbst wenn der Mann Unterhalt zahlt, die Verantwortung und Arbeit muß in fast allen Fällen dann die Frau übernehmen. Auch hier sollte es dann Gleichberechtigung geben, nämlich eine Pflicht des Vaters, sich auch um das Kind zu kümmern. ;-)
(10) megaron · 03. Dezember 2009
Ist ja sowieso ein Problem, dass nicht eheliche Partnerschaften gesetzlich so schlecht geregelt sind...aber diese krasse Benachteiligung der Männer im Familienrecht muss auf jeden Fall geändert werden.
(9) K_Ehleyr · 03. Dezember 2009
Na endlich!!! Dieses Urteil ist schon LANGE überfällig!!!!
(8) karsten-la · 03. Dezember 2009
na mal schauen wie lange unsere Gesetzgeber es noch schafft dass zu verschlafen was sie seit der Ratifiziereung der UN Menschenrechtscharta 1992 zu verdrängen versuchen. (Sprich der Anspruch des Kindes auf DIE ELTERN)
(7) blue.shift · 03. Dezember 2009
Endlich wird hier auch mal was für die Männer gemacht!
(6) k293295 · 03. Dezember 2009
Hier geht's ja nicht um Scheidungs- sondern um uneheliche Kinder. Das Problem ergibt sich aus dem GG, dessen Art. 3 (Abs. 2 und 3) und 6 (Abs. 5) den Abs. 1 und 4 des Art. 6 widersprechen. Faktisch haben uneheliche Väter in D keinerlei Rechte sondern nur eine Zahl-Pflicht. Da das auch noch vom GG gedeckt ist, bleibt nur der Weg zum EMGR. Es wird Zeit, daß das GG im 21. Jahrhundert ankommt! Immer wird nur die Innere Sicherheit reingekarrt, Bürgerrechte bleiben auf der Strecke.
(5) dessin · 03. Dezember 2009
Ich bin auf dieses Urteil auch mal gespannnt ! Und ich stimme allen Vorrednern ebenfalls zu, dass an die Rechtslage zum Teil sehr veraltet ist und Männer nicht von vornherein "schlechtere Chancen" haben sollten wenn es um Scheidung und Kinder geht !
(4) SireMcDeath · 03. Dezember 2009
Ich gebe allen Vorrednern recht. Mein Bruder macht so etwas Ähnliches im Moment auch durch... zwar nicht unehelich, aber ehelich. Und auch da sieht es so aus, dass wohl die Frau 1000x besser dasteht...
(3) tibi38 · 03. Dezember 2009
endlich, und ich drücke dem Vater alle Daumen
(2) k87812 · 03. Dezember 2009
Sehe ich auch so! Wenn die Frauen es so wollen, dann sollten sie auch mit allen Konsequenzen leben. Das wäre dann wirklich Gleichberechtigung! Drücken wir den Männern mal die Daumen. Wobei, am 1.1.08 denke ich, wurde das deutsche Scheidungsrecht zu gunsten der Männer angepasst. Erste Grundsteine sind somit gelegt.
(1) Memphis · 03. Dezember 2009
Na endlich, habe mich schon gewundert, warum die Damen immer auf ihr Vorrecht auf Gleichberechtigung (im Job,...) pochen können, aber wenn es um's Sorgerecht geht, werden die Väter immer benachteiligt! Ich glaube, wir brauchen so langsam allgemein auch ein Anti-Diskriminierungsgesetz für Männer insb. beim Scheidungsrecht (das Uraltmodell der zu unterhaltenden klassischen Hausfrau muss endlich aus den Gesetzesbüchern verschwinden) und für die Sorgerechtsregelungen.
 
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