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9 Ja genau, die gewählten Repräsentanten der Pflegekraft, der Gutachter, der Wohnungssuchende, der Lieferant usw. haben im Namen der genannten die Vereinbarung geschlossen. @
10 Ja 4 Monate ohne Bewährung sind mehr als angemessen, wenn gleichzeitig so geurteilt wird: "Mit acht Monaten Haft auf Bewährung erging gegen eine 34-Jährige die höchste Strafe. Sie habe die damals 17-Jährige rassistisch beleidigt, geschlagen und getreten, hieß es im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten."