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1: Auch ein schon verurteilter Verbrecher behält seine Menschenrechte. Das haben die "Väter des GG" so gewollt nach den useligen Erfahrungen der Nazi-Zeit. @
2: Welchen Sin macht eine Drohung, von der der Bedrohte annehmen kann/muß, daß sie nicht in die Tat umgesetzt wird? Richtig, keinen. Die Bedrohung allein ist deshalb verwerflich. @
4: Gäfgen muß noch die Prozeßkosten von seinem Mordprozeß bezahlen. Die 3k € sind also wohl schon verplant.