Frankfurt/Main (dpa) - Vor neun Jahren entführte und ermordete Magnus Gäfgen den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler - jetzt muss ihm das Land Hessen 3000 Euro Entschädigung zahlen. In einem Verhör hatte ihm ein Polizeibeamter Folter angedroht. Hessens Innenminister Boris Rhein nannte das ...

Kommentare

(9) k42800 · 04. August 2011
Mit Kindermörderinnen wird weniger hart ins Gericht gegangen!
(8) Arusiek · 04. August 2011
@6: Genau, sehe ich auch so... Wir sollten schnellstmöglich das GG gegen die Scharia ersetzen. Sowas meintest du doch, oder? :D - btw. Ein Schelm wer hier Ironie vermutet... *sing*
(7) gewuerzgurke · 04. August 2011
@6: Wird Zeit, dass wir in Deutschland wieder vernünftig zwischen "das" und "dass" unterscheiden lernen - von ordentlicher Zeichensetzung ganz zu schweigen. Aber flott sollte es gehen.
(6) Quincy27 · 04. August 2011
Wird Zeit das wir in Deutschland wieder die Todesstrafe einführen. Keine Gnade für Kinderschänder und Kindermörder. Aber langsam muss es gehn ^^ @7: Freak @8: Naja wenn so ein (Mensch) noch im Namen des Volkes Geld bekommt wäre die Scharia doch eine Überlegung wert. Aber es gibt besseres für solchen Abschaum
(5) k293295 · 04. August 2011
@1: Auch ein schon verurteilter Verbrecher behält seine Menschenrechte. Das haben die "Väter des GG" so gewollt nach den useligen Erfahrungen der Nazi-Zeit. @2: Welchen Sin macht eine Drohung, von der der Bedrohte annehmen kann/muß, daß sie nicht in die Tat umgesetzt wird? Richtig, keinen. Die Bedrohung allein ist deshalb verwerflich. @4: Gäfgen muß noch die Prozeßkosten von seinem Mordprozeß bezahlen. Die 3k € sind also wohl schon verplant.
(4) Sternensammler · 04. August 2011
Das Geld wird sich sicherlich irgendwie im Zuge seiner Haft zurückholen lassen ;) Soll er das Schmerzensgeld doch zugesprochen kriegen, das macht ihn berühmt ... auch in seiner JVA ;) Und 3000€ war der Versuch das Leben des Jungen zu retten allemal wert.
(3) aboehm · 04. August 2011
@1: ich lebe in einem staat der "etwas" anders mit schwerverbrechern umgeht. aber eben nur mit schwerverbrechern, die auf frischer tat ertappt wurden oder gestehen (auch ein falsches gestaendnis zum schutz eines moerders ist ein verbrechen...). von mittelalter sind wir hier aber weit entfernt!
(2) k87300 · 04. August 2011
Den Vergleich mit dem Mittelalter finde ich weit hergeholt, dort wäre er auf der Streckbank oder schlimmeres gelandet. Solange nur mit Schmerzen "gedroht" wird, habe ich mit dem Vorgehen der Polizei keinerlei Probleme. Folter sieht bei mir anders aus und ich finde es SCHADE das es die Polizei nicht darf! Ein Hoch auf den Täterschutz.
(1) DarthFly · 04. August 2011
ich find das okay. Denn auch ein Potentieller Verbrecher( verurteilt war er noch lange nicht) hat seine menschenrechte. Denn solange er nicht verurteilt ist, steht noch gar nocht fest, OB er wirklich ein Verbrecher ist. Und selbst ein Geständniss kann falsch sein, wenn er z.B jemanden schützen will. Verständlich ist es, das die Polizei jedes Mittel nutzen wollte um den Jungen zu retten. ABER zum Glück darf sie es nicht. Denn das war im Mittelalter üblich, und das haben wir hinter uns.
 
Suchbegriff

Diese Woche
01.05.2024(Heute)
30.04.2024(Gestern)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News