
Dortmund (dpa) - Die seit Juli 2014 mögliche abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle: Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln. Das hat das Sozialgericht
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