Dortmund (dpa) - Die seit Juli 2014 mögliche abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle: Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln. Das hat das Sozialgericht […] mehr

Kommentare

6Mone28. Juli 2015
@3, @5: Bitte wähle eine angemessene Ausdrucksweise.
2k10418328. Juli 2015
ich möchte jetzt kein Rentner sein und ich krieg schon nen kragen wenn ich sehe wie lange mein dad schon arbeitet und wie lange er noch muss, dann hat er in die kassen, wenn er die 67 jahre was ich hoffe noch erreicht 53 jahre eingezahlt und davon will die Regierung noch was haben.. da krieg ich doch kotzreize... Der Generationsvertrag ist das Letzte. Wenn jeder für sich einzahlen und vorsorgen könnte mit dem Geld was man monatlich abdrückt, hätte man auch noch einen bisschen Leben im Alter.