(pressebox) Karlsruhe, 27.05.2016 - Eine Band wird vom Veranstalter für seine Veranstaltung gebucht. Er beginnt mit der Werbung und dem Kartenverkauf. Vor der Veranstaltung zerbricht die Band oder ein Künstler wird krank. Programmänderungsklausel zulässig? Veranstalter versuchen sich oft gegen ...

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