
Utting, 23.12.2025 (lifePR) - Haben Sie Erspartes oder geerbtes Vermögen bei unterschiedlichen Banken angelegt, müssen Sie jedem Geldinstitut einen separaten Freistellungsauftrag erteilen, um Kapitaleinkünfte sofort von der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zu befreien. Vor dem Jahresende
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