Utting, 17.12.2025 (lifePR) - Für haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten im und ums Haus, etwa für Reinigungskräfte oder die Gartenpflege, für einen Elektriker oder eine Malerin, können Sie 20 Prozent der reinen Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Das gilt jedoch nicht unbegrenzt: […] mehr

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