Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar die Berechnungsgrundsätze für die Hartz-IV-Leistungen verworfen. Diese seien intransparent und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Karlsruher Richter beanstandeten allerdings nicht die Höhe der Leistungen für die rund 6,7 Millionen […] mehr

Kommentare

3k29329520. Oktober 2010
@1 : Ich weiß nicht wo du lebst, aber weder gibt es an jeder Schule ne gescheite Bibliothek noch Nachmittagsbetreuung (von echten Angeboten gar nicht zu reden) oder Schulessen. Wir hier im Ort kämpfen seit Jahrzehnten dafür, aber die Stadt und der Kreis schmeißen das Geld lieber für völlig sinnlose Prestigeobjekte zum Fenster raus. An Kindern wurde in D schon immer gespart - mit einer Ausnahme: der Kindergeldregelung am Anfang von rot-grün. @2 hat also völlig recht.
2Stiltskin20. Oktober 2010
Natürlich kann man nur Geld ausgeben, daß vorhanden ist- sollte man annehmen. Und selbstverständlich sollte man in diesem Zusammenhang auch Mißstände gnadenlos anprangern. Doch mit der Diskussion und Neuordnung der Hartz IV Sätze lenkt man von Verschwendung, Fehlplanung, Steuerhinterziehung, und fehlgeleiteten Subventionen durch Bund, Länder und Kommunen ab. Eine einzige Schweinerei ist es u.a, wenn Hunderttausende Vollbeschäftigte zu ihren (a)sozialen Löhnen noch Hartz IV beantragen müssen.
1k3059020. Oktober 2010
wohnung, essen, kleidung, kostenlose schulbildung,kostenlose nachmittagsangebote an schulen,teiluebernahme der kosten fuer schulessen.was bitte ist daran menschenunwuerdig?weil eltern nicht in de rlage sind mit dem geld zu haushalten?es gibt sogar einenzuschuss zur einschulung!den bekommen menschen mit einem geringen einkommen nicht.lieber das geld in lehrmaterialien,schulbibliothe ken,subvention von schulessen generell! verwenden.es kann nicht angehen,dass man anderen alle entscheidungen abnimmt