Zitieren verboten Der Strafbefehl kam per Post – 45 Tagessätze à 50 Euro. Sein Vergehen? Eine Frage auf der Plattform X (ehemals Twitter): „Warum ist ‚Deutschland verrecke‘ legal und ‚Alles für Deutschland‘ verboten?“ Für Reinhard R., einen unbescholtenen Mann aus Nordrhein-Westfalen, war das ...

Kommentare

(6) Pontius · 31. Mai um 06:59
@4 Du vermisst aus der News Fakten? Tja ist doch die Junge Freiheit. Dann schau doch beim NiuS-Link vorbei - nur da stehen ebenso wenig Fakten drin. Es hat schon einen Grund, warum dieses Urteil nur in 'gewissen Kreisen' verbreitet wird...
(5) X_Z · 30. Mai um 16:40
@4 Ging um mehr: <link>
(4) Sonnenwende · 30. Mai um 16:33
Ich vermisse in der News, wie das Amtsgericht Münster seine Schlussfolgerung, dass die Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Parole Absicht des Posts war, begründet hat. Das hat es nämlich ganz sicher. Die Frage an sich wäre durchaus berechtigt, es wird aber Gründe geben, die das Gericht zu dieser Schlussfolgerung kommen ließ. Und insofern habt ihr alle @1 ,2 ,3 recht: diese News steht unter dem Einfluss rechtsnationalistischen Gedankenguts.
(3) Irrglezia · 30. Mai um 16:23
@2 Ich wollte gerade ähnliches schreiben. Von Neutralität keine Spur!
(2) thrasea · 30. Mai um 09:50
Mal wieder ein Artikel, der aus dem rechtsextremen Kampfblatt und Sprachrohr der Neuen Rechten "Junge Freiheit" abgeschrieben wurde. Man merkt es gleich beim Lesen...
(1) Pontius · 30. Mai um 08:07
"Das Amtsgericht Münster sah bei R. den „konkreten Vorsatz“, eine verbotene Parole zu verbreiten." Das sehe ich hier in diesem Artikel auch...
 
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