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3 Nein, die 2-8 Mal sind nur ein von Lauterbach gewählten Beispiel zur Veranschaulichung. Im Gesetz stehen die 2-8 Mal nicht. Stattdessen steht darin, dass die Praxis nach medizinischen Gesichtspunkten festlegen kann, wie oft sie chronisch kranke Menschen mit Medikamentenbedarf sehen will. Laut Gesetz ist das Minimum dafür 1x/Jahr, mehr geht immer. Die Vergütung wird dadurch nicht weniger als bisher, wenn in allen 4 Quartalen die Karte durchgezogen werden musste.