
Utting, 12.09.2025 (lifePR) - Ist beschlossen, welche Stellen wegfallen, dürfen Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeitern nicht einfach betriebsbedingt kündigen. Sie müssen Angestellte mit vergleichbaren Fähigkeiten und Aufgaben in Gruppen einteilen und nach sozialen Kriterien eine Rangfolge
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