München, 04.11.2025 (PresseBox) - Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes wird für 2026 erwartet – um die Pflicht zur digitalen Erfassung der Arbeitszeit zu konkretisieren und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gesetzlich zu verankern. Für Arbeitgeber ist damit klar: dieses Thema wird nicht ...

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