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Eine Haftpflicht greift in der Regel nicht bei Vorsatz. Und hier wurde ja eine vorsätzliche Tat angenommen. - Ich denke auch, dass es den Eltern eher um eine Art Schuldspruch ging, da der Weg übers Strafrecht nicht eröffnet war.
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Schmerzensgeldansprüche sind nicht insolvenzfähig. Und bei erwirken eines entsprechenden Titels wären diese auch 30Jahre lang vollstreckbar.