Utting, 11.12.2025 (lifePR) - Ausgaben für Arbeitsmittel – also für alles, was Sie benötigen, um Einkommen zu erzielen, etwa für Fachliteratur, die Fahrt zum Arbeitsplatz oder Berufskleidung – gelten als Werbungskosten. Diese werden jedoch im nächsten Steuerbescheid nur dann zusätzlich […] mehr

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