(lifepr) Berlin, 30.09.2014 - Gegenwärtig unternimmt der Gesetzgeber einen neuen Anlauf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass deutsche Zivilprozesse zwischen Unternehmen auch in englischer Sprache geführt werden können. Dies ist dann von Vorteil, wenn die Prozessparteien aus verschiedenen ...

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