
Utting, 22.09.2025 (lifePR) - Der Weg zum Anwalt empfiehlt sich auch, wenn die betriebsbedingte Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Schwangere, Beschäftigte in Eltern- oder Pflegezeit, Betriebsratsmitglieder sowie Schwerbehinderte dürfen nicht einfach betriebsbedingt gekündigt werden. Unwirksam
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