
Utting, 11.09.2025 (lifePR) - Viele Beschäftigte glauben, dass Arbeitgeber nur betriebsbedingt kündigen dürfen, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich schlecht geht. Doch das ist falsch. “Ein Umsatz- oder Gewinnrückgang ist keine Voraussetzung und auch kein gerichtsfester Grund für eine
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